Vereinshilfen

  • Vorteile für Mitglieder
    Auf dem Flyer sehen Sie einige allgemein-gültige Vorteile für Vereinsmitglieder von Gartenbauvereinen. Unser Rat: Sprechen Sie mit den örtlichen Gärtnereien, Baumschulen etc. über Rabatt-Aktionen speziell für Ihren Verein.
  • Referentenverzeichnis
    Das Vortrags- und Referentenverzeichnis soll Ihnen helfen, für Ihren Verein ein interessantes Programm zusammenzustellen. Anregungen und Empfehlungen nehmen wir gerne mit auf.
  • Mustersatzung
    Auf den Seiten des Landesverbandes  finden Sie aktuelle Mustersatzungen, eine mit „klassischem Vorstand“ aus 1. und 2. Vorsitzendem und eine mit mehrgliedrigem, gleichberechtigtem Vorstand. Beide erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung ins Vereinsregister und beide entsprechen laut Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Steuern den steuerlichen Bestimmungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (steuerbegünstigte – gemeinnützige – Zwecke). 

Nachfolgend finden Sie einige Formblätter, die die Vereinsarbeit erleichtern. Bitte jeweils auf den unterstrichenen Link klicken.

Der Kreisverband unterstützt die Vereine bei Fachvorträgen und praktischen Kursen mit 50% des Referentenhonorars (max. 50 EUR). Der Antrag ist beim Kreisverband einzureichen.

Erläuterung zur Förderung siehe Menüpunkt Jugend / Zuschuss. Der Antrag ist beim Kreisverband einzureichen.

für Neumitglieder eines Ortsvereins. Die Erklärung ist beim Ortsverein abzugeben. Die Datenschutz-Grundverordnung ist darin berücksichtigt.

Wenn Sie Ihre Mitglieder über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informieren möchten und die Einverständnis zur Verarbeitung schriftlich einholen möchten, können Sie diesen Vordruck verwenden.

Bitte sowohl dem Landesverband als auch dem Kreisverband zukommen lassen

Ortsvereine haben die Möglichkeit, ihre Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft zu ehren. Üblicherweise wird geehrt für:
25 Jahre Mitgliedschaft oder 15jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung: Silberurkunde und Silberabzeichen
40 Jahre Mitgliedschaft oder 25jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung: Goldurkunde und Goldabzeichen
50 Jahre Mitgliedschaft oder 35jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung: Urkunde und Ehrennadel mit Kranz
60 Jahre Mitgliedschaft oder 40jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung: Urkunde und Ehrennadel am Band

Auf die Ehrung für 15jährige Mitgliedschaft (Bronze) wird nach Beschluss der Kreisverbands-Mitgliederversammlung verzichtet. Vereine, die dennoch für 15 Jahre ehren möchten, können dies natürlich trotzdem gerne tun. Es werden allerdings vom Kreisverband keine Urkunden/Nadeln zur Verfügung gestellt.

Die Organisation der oben genannten Ehrungsabzeichen und Urkunden übernimmt der Kreisverband. Für den Verein entstehen bei den Ehrungen für die Urkunden und Nadeln keine Kosten. Bitte rechtzeitig die zu ehrenden Personen und das Datum der Ehrung an die Umweltstation melden. Die Goldabzeichen müssen wir wiederum beim Landesverband beantragen. Dieser erbittet sich einen Vorlauf von 8 Wochen.

Veranstaltungen mit Musik melden Sie am besten über das Online-Portal der GEMA. Die Rahmenvertragsnummer des Landesverbandes mit der GEMA lautet 1510171400.