Begleittext zum Foto-Wettbewerb Gartenfreuden

Die Kinder toben durch den Garten – klick. Der Kaffeetisch unterm Baum in der Morgensonne – klick. Schnappschüsse halten schöne Momente fest. Und sie werden per Facebook und What´s up mit anderen geteilt. Darum soll es auch beim Fotowettbewerb „Gartenfreuden“ gehen: Die Freude über die schönen Momente im Garten mit anderen teilen. 

Viele Veranstaltungen wie beispielsweise der Tag der offenen Gartentür oder verschiedene Märkte und Gartentage mussten Corona-bedingt abgesagt werden. Aber der Spaß im Garten ist nicht abgesagt. Im Gegenteil, der Garten ist für viele aktuell ein echter Zufluchtsort. Und so kam der Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Lichtenfels zusammen mit der Umweltstation des Landkreises unter der Regie von Landrat Christian Meißner und Kreisfachberater Michael Stromer auf die Idee, einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Gartenfreuden“ durchzuführen.

Und so funktioniert´s: Wer ein schönes Foto in seinem Garten „geschossen“ hat und es gerne mit anderen teilt, kann es per mail an gartenfreuden@landespflege-lichtenfels.de schicken. Es gibt keine Alters- oder Motivbeschränkungen. Einzige Bedingung: Es muss ein aktuelles Foto aus einem Garten im Landkreis Lichtenfels sein. Das Foto wird dann hier auf dieser Seite in eine Wochengalerie hochgeladen, so dass alle Interessierten es sehen können. Einmal pro Woche wählt eine Jury das „Bild der Woche“ aus. Die Bilder der Woche und eventuell noch andere mehr werden in den  Lokalzeitungen veröffentlicht. Der Zeitraum ist 11. Mai bis 8. November 2020, so dass auch noch schöne Ernte- und Herbstbilder gemacht werden können. Pro Teilnehmer kann ein Bild pro Woche eingereicht werden. Aus allen 26 Bildern der Woche werden am Schluss die 10 besten mit Preisen prämiert. Darüber hinaus soll ein regionaler „Gartenkalender“ für 2021 entstehen.

Die Jury besteht aus den beiden Vorsitzenden der Birkacher Gartenfreunde Erika Elflein und Heidi Waidhas, aus der Leiterin Tourismus und Regionales im Landratsamt Lichtenfels, Andrea Musiol, und aus dem Kreisfachberater Michael Stromer.

Auch auf die rechtliche Seite sei hingewiesen: Mit der Teilnahme überträgt der einzelne Fotograf seine Rechte an dem Bild dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege. Dieser darf die eingesandten Bilder im Rahmen des Wettbewerbs für alle Veröffentlichungen verwenden. Eine finanzielle Entschädigung dafür erfolgt nicht. Die Veröffentlichung erfolgt mit dem Namen des Bildautoren. Deshalb muss bei der Bildeinsendung immer auch der Name und der Ort genannt werden. Wer seinen Namen nicht veröffentlicht sehen möchte, kann das natürlich vermerken.

Egal, ob sie das Rotschwänzchen beim Füttern erwischen, einen schönen Salatkopf ernten oder auf ihren Lieblingsplatz im Garten entspannen – zeigen sie uns ihre Gartenfreude und teilen sie mit anderen – auch mit Personen, die nicht (immer) per Social Media unterwegs sind,